|
 |
Ämter |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Nach Ihrer Ankunft sollten Sie so schnell wir möglich einen Ämtertag einlegen. Sie müssen sich bei zwei Ämtern melden: beim Einwohnermeldeamt und beim Ausländeramt. Beim Einwohnermeldeamt müssen Sie Ihren Wohnsitz melden, danach gehen Sie zum Ausländeramt und beantragen eine Aufenthaltsbewilligung. Erfragen Sie bei Ihrem Akademischen Auslandsamt die Adresse des Einwohnermeldeamts und der Ausländerbehörde. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Anmeldung bei beiden Ämtern nicht versäumen oder zu stark herauszögern, das kann zu nicht unerheblichen Geldbußen führen.
|
 |
 |
|
 |
|
 |
|
|