In allen Stipendienprogrammen können sich nur Angehörige von staatlich anerkannten Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bewerben.
Eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen ist nicht zulässig.
Die Stipendienauswahl erfolgt durch unabhängige Kommissionen (i. d. R. Hochschulprofessoren) und ausschließlich nach der fachlichen Qualifikation des Bewerbers sowie nach der fachlichen Beurteilung des geplanten Studien- oder Forschungsvorhabens.
Für die Dauer des Stipendiums wird für jeden Stipendiaten eine zusätzliche Unfall- und Privathaftpflichtversicherung auf Kosten des DAAD abgeschlossen.