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DAAD Stipendien

Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten Ziel und Laufzeit Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes können ehemalige Jahresstipendiaten des DAAD sowie ehemalige Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen, um ein Forschungs- oder Arbeitsvorhaben an einer staatlichen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen. Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Der DAAD zahlt eine monatliche Stipendienrate und für bestimmte Länder eine Reisekostenpauschale. Bewerbungsvoraussetzungen Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem betreuenden Gastgeb