Der DAAD übernimmt für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter und ggf. Busfahrer) die Kosten von Unterbringung (in Hotels mittleren Ranges oder Jugendgästehäusern, in Doppel- oder Mehrbettzimmern) und Frühstück.
Für Gruppen aus mittel- und osteuropäischen Ländern sowie aus Entwicklungsländern der übrigen Kontinente übernimmt der DAAD für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter und ggf. Busfahrer) die Aufenthaltskosten (Unterkunft und Verpflegung) und die innerdeutschen Transportkosten. Ausserdem zahlt der DAAD die Pauschalen zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Die übrigen Kosten (Nebenkosten) müssen von den Teilnehmern selbst oder ihrer Heimathochschule finanziert werden.
Der DAAD übernimmt für die geförderte Gruppe die Programmgestaltung entsprechend der im Antrag geäußerten Wünsche. Er stellt einen sprachkundigen Reisebegleiter zur Verfügung, der die technische Abwicklung des Programms koordiniert und die Gruppe betreut. In der Regel wird die Benutzung eines Reisebusses empfohlen.
Der DAAD schließt für die von ihm geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
Es können Gruppen von Studierenden einer Hochschule ab dem dritten Semester unter Leitung eines ausländischen Hochschullehrers gefördert werden.
Die Zahl der Teilnehmer darf zehn nicht unter- und 15 Personen nicht überschreiten. Zusätzlich kann eine wissenschaftliche Lehrkraft als Begleitperson gefördert werden.